Katastervermessung

Hoheitliche Aufgaben wahrnehmen – dieser Verantwortung stellen wir uns als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure jeden Tag, denn Katastervermessung bedeutet, Eigentumsrechte zu schützen und zu bewahren. Die Feststellung von Grundstücksgrenzen gehört dazu ebenso wie die baurechtliche Beratung bei Teilungen oder die Aufnahme von Gebäuden für das amtliche Liegenschaftskataster.

Grenzfeststellungen
Überprüfen und Wiederherstellen von Grenzpunkten auf Basis des amtlichen Katasternachweises
Baurechtliche Beratung zu Teilungen
Beratung bei der Teilung eines Grundstücks zwecks optimaler Bebauung
Teilungsvermessungen
Liegenschaftsvermessung zur Bildung neuer Flurstücke (Zerlegungen und Verschmelzungen)
Gebäudeaufnahmen
Aufnahme von Gebäuden für das Liegenschaftskataster
Vermessung langgestreckter Anlagen
Schlussvermessung von Straßen, Gewässern und Bahnanlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters