Vermessung heißt Sicherheit für Ihr Grundeigentum

Hoheitliche Aufgaben wahrnehmen - dieser Verantwortung stellen wir uns als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure jeden Tag. Im Rahmen der Katastervermessung sehen wir eine besondere Verpflichtung, Eigentum zu schützen und zu bewahren. Die Feststellung von Grenzen gehört dazu ebenso wie die baurechtliche Beratung bei Teilungen oder die Aufnahme von Gebäuden für das amtliche Liegenschaftskataster.

Und falls Sie ein Bauvorhaben planen, erstellen wir für Sie nicht nur den amtlichen Lageplan, sondern begleiten ihr komplettes Projekt.

Lagepläne zum Bauantrag
Fertigung von Lageplänen nach gesetzlichen Vorgaben

Grenzfeststellungen
Überprüfen und Wiederherstellen von Grenzpunkten auf Basis des amtlichen Liegenschaftskatasters

Abstecken von Baugruben
Auspflockung von Bauvorhaben vor Beginn der Erdarbeiten

Schnurgerüste
Einschneiden von Gebäudefluchten bzw. Bauwerksachsen

Baurechtliche Beratung zu Teilungen
Beratung bei der Teilung eines Grundstücks zwecks optimaler Bebauung

Teilungsvermessungen
Liegenschaftsvermessung zur Bildung neuer Flurstücke
(Zerlegungen und Verschmelzungen)

Gebäudeaufnahmen
Aufnahme von Gebäuden für das amtliche Liegenschaftskataster

Flächenberechnungen
Aufmaß und Auswertung von Flächen, Mietflächenberechnung

Ansprechpartner