Katastervermessung
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Katastervermessung

Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir Organ des amtlichen Vermessungswesens und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr. Als solche sind wir der Öffentlichkeit und damit jedem Bürger in besonderer Weise verpflichtet. Der von uns gesetzte Grenzstein soll schließlich nicht nur die öffentlichen Interessen von Kommunen und Land anzeigen, sondern auch Eigentum und Privatsphäre des Bürgers schützen und staatlichen Ansprüchen Grenzen setzen. Das Bewusstsein dieser politisch-demokratischen Funktion schärft den unbestechlichen Blick. Ein objektiv-unabhängiges Denken, das unseren Kunden auch in anderen Bereichen zugute kommt. Aber das ist bei uns – als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure der zweiten Generation – schon Familientradition.

Grenzfeststellungen
Überprüfen und Wiederherstellen von Grenzpunkten auf Basis des amtlichen Katasternachweises
Baurechtliche Beratung zu Teilungen
Beratung bei der Teilung eines Grundstücks zwecks optimaler Bebauung
Teilungsvermessungen
Liegenschaftsvermessung zur Bildung neuer Flurstücke
(Zerlegungen und Verschmelzungen)
Gebäudeaufnahmen
Aufnahme von Gebäuden für das Liegenschaftskataster
Vermessung langgestreckter Anlagen
Schlussvermessung von Straßen, Gewässern und Bahnanlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters

 

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